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Knochendichtemessung: Kosten

Wann zahlt die Krankenkasse eine Knochendichtemessung?

Knochendichtemessungen sind in der Mehrzahl der Fälle keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und dann von Ihnen selbst zu zahlen.

Bei den folgenden Ausnahmefällen übernimmt Ihre Krankenkasse jedoch die Kosten für die Messung mit DXA:

  • Sie nehmen am Facharztvertrag der AOK Baden-Württemberg teil.
  • Sie nehmen bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) am Programm „Trittsicher durchs Leben“ teil.
  • Sie hatten bereits einen Knochenbruch ohne die dafür normalerweise erforderliche Belastung (adäquates Unfallereignis) bei gleichzeitig bestehendem begründeten Verdacht auf Osteoporose. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen alle 5 Jahre übernommen.
  • Sie haben bereits eine nachgewiesene Osteoporose und erhalten spezifische medikamentöse Therapie (z. B. Bisphosphonat), die überprüft werden soll. Die Kosten werden alle 5 Jahre übernommen.
  • Bei Ihnen besteht aufgrund konkreter anamnestischer und klinischer Befunde, beispielsweise bei klinisch manifester Wirbelkörper- oder Hüftfraktur ohne adäquates Trauma, eine Absicht für eine spezifisch-medikamentöse Therapie einer Osteoporose und die Therapieentscheidung soll optimiert werden. Die Kosten werden alle 5 Jahre übernommen.
  • Sie sind privat krankenversichert.