Suche
  • Tel: 0 93 42–92 08 0
Suche Menü

Gutachten

Gutachten

 

https://facharztzentrum-wertheim.de/wp-content/uploads/2017/05/aussenansicht.jpg
https://facharztzentrum-wertheim.de/wp-content/uploads/2017/05/Header_71489-3101_1180x559.jpg
https://facharztzentrum-wertheim.de/wp-content/uploads/2017/05/Personalgruppenfoto.jpg
https://facharztzentrum-wertheim.de/wp-content/uploads/2017/05/Header_71489-2935_1180x559.jpg
https://facharztzentrum-wertheim.de/wp-content/uploads/2021/04/Focus-2021-OU-für-Homepage.jpg
https://facharztzentrum-wertheim.de/wp-content/uploads/2017/05/Wortmarke.jpg
https://facharztzentrum-wertheim.de/wp-content/uploads/2021/04/Focus-2021-Phlebo-für-Homepage.jpg
https://facharztzentrum-wertheim.de/wp-content/uploads/2017/05/Header_71470-0371_1180x559.jpg

 

Die Ärzte unserer Praxis führen regelmäßig fachärztliche Gutachten durch:

• Für Berufsgenossenschaften zur Begutachtung von Arbeitsunfällen,

• zu Fragen des Sozialrechts für Sozialgerichte (z. B. Behinderten-, Reha- und Rentenangelegenheiten, Anerkennung von Arbeitsunfallfolgen),

• für private Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Rechtsanwälte,

• für Ämter und Behörden (z. B. Bundesagentur für Arbeit zu Fragen der Arbeitsfähigkeit),

• zu Fragen des Arzthaftungsrechts.

Gutachtenuntersuchungen können dabei wegen umfangreichem Zeitbedarf nicht im Rahmen eines regulären Sprechstundenbesuchs erfolgen, sondern erfordern spezielle Terminvereinbarung nach Vorgespräch und Sichtung Ihrer Unterlagen durch den jeweiligen Arzt. Bitte vereinbaren Sie diese Termine nicht mit unseren Mitarbeiterinnen sondern ausschließlich persönlich mit dem jeweiligen Arzt.

Privat von Ihnen oder Ihrem Anwalt in Auftrag gegebene Gutachten erfordern immer:

• schriftliches Anschreiben mit Gutachtenauftrag und konkret formulierter Fragestellung,

• Überlassung aller vorhandenen Vorbefunde und bildgebender Diagnostik,

• Schriftliche Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht durch den betroffenen Patienten

• Schriftliche Kostenübernahmeerklärung unter Angabe des Rechnungsempfängers.