Zweimal fragen kostet nichts
Zweitmeinungsvertrag Deutsche Arzt AG (DAAG) mit BEK, DAK, BKK VBU, Viactiv Krankenkasse und Energie BKK
Unsere Praxis ist Zweitmeinungspraxis für Patienten folgender Krankenkassen
- Barmer Ersatzkasse (BEK)
- Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK)
- BKK VBU
- Viactiv Krankenkasse
- energie BKK
im Rahmen des Zweitmeinungsvertrags dieser Krankenkassen mit der Deutschen Arzt AG. Im Rahmen dieses Vertrags soll vor einer operativen Behandlung (z. B. künstliches Hüftgelenk bei Hüftarthrose, künstliches Kniegelenk bei Kniegelenkarthrose oder Bandscheiben- und Wirbelsäulenoperationen) die Ausschöpfung möglicher konservativer Therapiemaßnahmen überprüft und ggf. optimiert werden. Weitere Ziele sind die Vermeidung und Verkürzung von Arbeitsunfähigkeitszeiten, die Reduktion von Dauermedikation, die Vermeidung von Chronifizierung von Beschwerden, die Steigerung der Nachhaltigkeit und Absicherung von Therapieerfolgen durch die gezielte Einbindung des Patienten in eigenverantwortliche Umsetzung von innovativen Heimtrainingsprogrammen, die Vermeidung unnötiger Krankenhausaufenthalte, die verantwortliche Verlagerung einer Operation in die Zukunft und die Verbesserung der Lebensqualität von Patienten. Bei diesem ergänzenden Angebot Ihrer Krankenkasse zur freiwilligen Teilnahme erhalten Sie schnell und umkompliziert Zugang zu einem entsprechend qualifizierten Facharzt für Orhtopädie, Sicherheit in der Wahl der Therapie durch einen fachärztlichen Folgetermin und Zugriff auf ein umfassendes Physiotherapeuten- und Ärztenetzwerk, das sich durch vorgegebene Qualifikationsmerkmale kennzeichnet. Eine interdisziplinäre Behandlung bindet alle beteiligten Leistungserbringer in das spezielle Therapiekonzept ein, vermeidet Doppeluntersuchungen und gewährt lückenlose Versorgung durch eine fachübergreifende Vernetzung.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn bei Ihnen eine Hüft-, Knie- oder Wirbelsäulenoperation im Raum stehen könnte oder bereits empfohlen wurde. Gerne prüfen wir als Zweitmeinungspraxis die bestehenden Möglichkeiten, Ihnen im Rahmen dieses Versorgungsvertrags weiterzuhelfen. Gemeinsam mit der im Haus befindlichen und ebenfalls vertragsteilnehmenden Physiotherapieeinrichtung “Reha in Wertheim” bestehen u. U. gute Möglichkeiten noch etwas für Sie zu tun.
Zweitmeinungsverfahren Schulterarthroskopie und Knieendoprothetik
Für gesetzlich krankenversicherte Patienten ist bei bestimmten Gesundheitsproblemen im § 27 b SGB V ein Zweitmeinungsverfahren vorgesehen, da in vielen Situationen in der Medizin oft verschiedene Vorgehensweisen denkbar sind. So kann es durchaus sein, dass es genauso sinnvoll ist abzuwarten oder nicht-operativ zu behandeln, wie unmittelbar einen operativen Eingriff durchzuführen. Auf orthopädisch-unfallchirurgischem Fachgebiet sind Zweitmeinungen für die Schulterarthroskopie vorgesehen, einen minimalinvasiven Eingriff, bei dem endoskopisch “durchs Schlüsselloch” an der Schulter operiert wird, z. B. bei Schäden an Muskeln und Sehnen der Rotatorenmanschette oder Engpasssyndromen. Weiterhin gibt es ein Zweitmeinungsverfahren für Knieendoprothetik, also die Operation eines künstlichen Kniegelenks. Die Details des Zweitmeinungsverfahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren geregelt; die Regelungen gelten unabhängig davon, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse ein Patient versichert ist. Für eine Stellungnahme im Rahmen des Zweitmeinungsverfahrens werden Ärzte nur dann zugelassen, wenn sie bestimmte hohe, genau definierte Qualifikationsanforderungen erfüllen. In unserer Praxis sind Dr. Andrea Braun, Dr. Karsten Braun und Dr. Frank Merklein für das Zweitmeinungsverfahren Schulterarthroskopie und Knieendoprothetik zugelassen. Sollten Sie eine Zweitmeinung wünschen bitten wir sie, alle bereits erhobenen Befunde, Untersuchungsergebnisse, Röntgen-, CT- und MRT-Bilder zur Untersuchung mitzubringen. Sie erhalten anschließend unsere Einschätzung, die wir auf Ihren Wunsch auch dem behandelnden Arzt mitteilen.